Angeln an den Seen - Reiseführer Lago Maggiore & Lago d'Orta

Ferienwohnung hier buchen Für alle italienischen Seen benötigt man eine Sportfischereierlaubnis zum Angeln. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind:

- beim jeweiligen Gemeindeamt oder dem Fremdenverkehrsamt gibt es Formulare, die ausgefüllt werden müssen
- es muß eine regionale Gebühr in Höhe von etwa 10,- EURO auf der Post entrichtet werden
- den Einzahlungsbeleg zusammen mit dem Personalausweis auf Verlangen vorzeigen
- Kinder unter 13 Jahre können ohne Fischereischein angeln

Quelle: ENIT, Berlin
Die Informationen wurden freundlicherweise zusammengetragen von Herrn Josef Schmid, München.

 

An vielen Schweizer Seen gilt traditionell das Freiangelrecht. Man benötigt zwar kein "Patent" zum Angeln, die erlaubten Sportgeräte sind dabei jedoch klar eingeschränkt:

- pro Person ist nur eine Rute mit einem Einzelhaken erlaubt
- es dürfen nur natürliche Köder verwendet werden, jedoch ausdrücklich keine lebenden oder toten Fische und Teile davon
- der beköderte Haken muss unterhalb eines, fest auf die Schnur montierten, Schwimmers befestigt sein
- freies Fischen nur vom Ufer aus
- der Einsatz von Köderfischreusen und Senknetzen ist patentpflichtig
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen am schweizerischen Lago Maggiore sogar mit 2 Angelruten gratis fischen

Quelle: www.fischerweb.ch

Ein Besucher unseres Reiseführers vom Lago Maggiore und Ortasee hat uns mitgeteilt, dass am schweizerischen Teil des Lago Maggiore nicht das Freiangelrecht gilt, sondern eine Genehmigung bei der jeweiligen Gemeinde oder dem jeweiligen Tourismushzentrum gekauft werden muss.

 

Im Lago Maggiore sind folgende Fischarten anzutreffen: Seeforelle, Hecht, Zander, Egli, Schwarzbarsch, Trüsche, Aal und der Agone oder Maifisch.

Im Lago d'Orta (Ortasee) sind folgende Fischarten anzutreffen: Agonen, Döbel, Seeforellen und Schleien.